Antrag auf Erstattung bei der Krankenkasse:
Um einen Zuschuss der Krankenkasse zu erhalten, wird eine Bescheinigung vom Hausarzt benötigt (eine Art Rezept). Diese stellt der Arzt aus, wenn er eine Notwendigkeit für eine Ernährungsberatung sieht, zum Beispiel bei hohen Blutwerten oder bei einer bereits gestellten Diagnose. Die Bescheinigung wird mit einem Kostenvoranschlag an die Krankenkasse geschickt. Sobald eine Rückmeldung erfolgt ist, kann der erste Termin für die Ernährungsberatung vereinbart werden.
Im Regelfall werden je nach Diagnose bis zu 5 Beratungseinheiten von der Krankenkasse genehmigt. Diese belaufen sich auf einen Zeitraum von 3-4 Monaten.
1. Beratungseinheit
60-90 min.
2. - 4. Beratungseinheit
45 min.
5. Beratungseinheit
45 min.